Problemstellung
Kontaminationen in Boden und Grundwasser sind in vielfältigen Formen durch Altablagerungen oder durch Umgang mit wassergefährdenden Stoffen vorhanden.
Gesetzliche Grundlage für die Bearbeitung von (potentiellen) Altlasten bildet das am 1.März 1999 in Kraft getretene Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG). Ziel dieses Gesetz ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Die Bearbeitung potentiell kontaminierter Standorte bzw. altlastverdächtiger Flächen erfordert in der Regel ein stufenweises Vorgehen. Ausgehend von einer Gefahrenvermutung sind zur Gefahrenabwehr nach BBodSchG folgende Schritte erforderlich:
- Erfassung: Erhebung der Verdachtsfläche und historische Erkundung (§11)
- Orientierende Untersuchung bei Verdacht (§9, §10)
- Detailuntersuchung und abschließende Gefährdungsabschätzung bei konkreten Anhaltspunkten (hinreichender Verdacht) (§9, §10)
- Maßnahmenplanung (Sanierungsuntersuchung, Sanierungskonzept, Sanierungsplanung) bei Feststellung einer schutzgutbezogenen Gefahrenlage (§13, §14)
- Sanierung (Maßnahmendurchführung, Erfolgskontrolle, Überwachung) bis zum Erreichen des Sanierungsziels (Dauerhaftigkeit der Gefahrenbeseitigung) (§4, §15, §16)
- Entlassung
Für den betroffenen Grundstückseigentümer, ob Behörde, Firma oder Privatmann, kann sich die Pflicht zur Sanierung der Altlast unabhängig von der Frage des Verschuldens aus der Haftung als Zustandsstörer ergeben.
Unser Leistungsspektrum
Bei Behandlung dieser Problematik werden im wesentlichen unsere Leistungsbilder zur Erhebung und Sanierung von Schadstoffen in Gebäuden sowie in Boden und Grundwasser kombiniert. Zusätzlich werden folgende Leistungen erbracht:
- Problemanalyse (vorbereitende Arbeiten und standortspezifische historische Recherchen)
- Erfassung und Bewertung von Verdachtsflächen einschließlich Festlegung der Untersuchungsprioritäten auf Grundlage bestehender Unterlagen und Informationen
- Einleitung und Durchführung von Sofortmaßnahmen
- Durchführung von Orientierenden Untersuchungen und Detailuntersuchungen inklusive begleitender Schadstoffanalytik
- Erstellen von Sondierrastern, Durchführung von Sondierungen und Beprobungen
- Abteufen von Pegelbohrungen zur Klärung der geologischen und hydrogeologischen Situation sowie zur hydraulischen Sanierung
- Risikobewertung und Kostenschätzung erforderlicher Sanierungsmaßnahmen
- Erarbeiten von Sanierungskonzepten unter Berücksichtigung der neuesten und kostengünstigsten Sanierungsverfahren
- Planung und Erstellung von Leistungsverzeichnissen für Sanierungsmaßnahmen
- Sanierung von Schäden in Boden und Grundwasser. Schwerpunkte: Hydraulische Sanierungsmaßnahmen, Bodenluftabsaugung, mikrobiologische insituSanierung
- Überwachung derzeit nicht sanierungsbedürftiger Schadensfälle