Problemstellung
In Deutschland liegen eine Vielzahl von ehemals gewerblich-industriell genutzten Flächen im innerstädtischen Bereich brach. Umstrukturierungsmaßnahmen erfordern einen kompletten oder teilweisen Abbruch der Gebäude. Nicht selten weisen ehemalige Industriestandorte produktionsbedingt erhebliche Schadstoffgehalte in Böden und Gebäuden auf.
Die Zeiten als die Gebäude ohne Trennung der anfallenden Baumaterialien und einer vorherigen Separierung schadstoffbelasteter Bausubstanz abgerissen und als Mischabfall auf eine Deponie verbracht wurden, gehören der Vergangenheit an. Die gesetzliche Pflicht zur Abfalltrennung und steigende Deponiekosten lassen eine derartige Vorgehensweise nicht mehr zu. Bei den an der Planung und am Rückbau beteiligten Parteien (Bauherr, Architekt, Abbruchunternehmer), die für die Folgen eines unqualifizierten Rückbaus haftbar gemacht werden können, herrscht häufig große Unsicherheit in Bezug auf die Erfordernisse einer solchen Maßnahme.
Vor der Umnutzung bestehender Gebäudeteile oder Wiederbebauung von Industriegeländen werden in der Regel eine Reihe von Untersuchungen zur Überprüfung bestehender Gefahrenpotentiale (Boden und Gebäude), zur Separierung belasteter Bausubstanz und zur Festlegung der Verwertungs- bzw. Entsorgungswege notwendig.
Unser Leistungsspektrum
Bei Behandlung dieser Problematik werden im wesentlichen unsere Leistungsbilder zur Erhebung und Sanierung von Schadstoffen in Gebäuden sowie in Boden und Grundwasser kombiniert. Zusätzlich werden folgende Leistungen erbracht:
- Bestandsaufnahme
- Unterstützung bei der wirtschaftlichen Verwertung von Produktionseinrichtungen und Sachgütern
- Abfallmanagement unter Einbeziehung verschiedener Recyclingverfahren
- Erstellen eines Sanierungs- oder Abbruchkonzepts einschließlich der Festlegung von Maßnahmen zur Reinigung kontaminierter Gebäudeteile
- Genehmigungsplanung
- Ausschreibung und Überwachung der Abbruch-, Sanierungs- oder Umbauarbeiten
- Flächenrecycling bzw. -nutzbarmachung für künftige Projekte
- Überprüfung der Nutzungsmöglichkeiten zu erhaltender Gebäudeteile
- Minimierung des zu deponierenden Bauschutt- und Sondermüllanteils
- Optimierung der wiederverwendbaren schadstoffunbelasteten Bausubstanzmenge
- Komplette Betreuung der Maßnahme im Abstimmung und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden